Leitbild

Neutralitätsgebot

Für die Schule gilt das Neutralitätsgebot.

Politische Akteure mögen ohne vorherige Anmeldung Abstand von der Einrichtung halten.

Zudem ist es untersagt, einseitige politische Arbeit im Rahmen des Schulalltags durchzuführen. Das betrifft u.a. das Auslegen von Wahlprogrammen, Zeigen von politischen Symbolen (Parteien, Jugenorganisationen, etc.) oder Verbreiten von Parolen.

Dies gilt für Lehrkräfte, Schüler und Besucher.

Zuwiderhandlungen werden nach gültiger Rechtssprechung geahndet.

Im Rahmen des Sozialkundeunterrichts wird die Juniorwahl durchgeführt. In Vorbereitung wird das gesamte politische Spektrum nach dem Grundsatz des Beutelsbacher Konsens behandelt.

Schulordnung

Regeln für den Schulalltag*

1. Handy/Tablet:

– Handyverbot im Schulgebäude,

– Handyverbot auf dem Schulgelände von 07:15 – 13:25 Uhr,

– Verbot von Smart-Watches im Unterricht,

– Tablets dürfen nur in Absprache mit Lehrkräften genutzt werden.

2. Rauchverbot:

– Verbot des Mitführens und/oder Konsums von Tabakprodukten,

– Verbot des Mitführens von Zündquellen (Feuerzeug, Streichhölzer, etc.),

– Verbot von Verdampfern jeglicher Art.

3. Datenschutz:

– Verbot des unautorisierten Anfertigens von Aufzeichnungen (Ton, Bild, Video) jeglicher Art auf dem Schulgelände und im Schulgebäude,

– Verstöße werden sofort bei der Polizei angezeigt.

4. Erscheinungsbild:

– Sportsachen gehören nur in den Sportbereich.

– Bauchfreie Oberteile, Pants, Spaghetti-Träger-Tops und ausgeschnittene Oberteile gehören nicht in den Schulalltag.

– Jogginghosen sind zu vermeiden.

– Auf saubere Kleidung ist zu achten.

5. Schulweg:

– Der Schulweg hat auf dem zeitlichen und räumlichen kürzesten Weg zu erfolgen.

– Die Bushaltestelle ist vor Schulbeginn kein Aufenthaltsbereich und ist nach Ankunft sofort zu verlassen.

6. Fehlzeiten:

– Eltern müssen ihre Kinder bis 7:30 Uhr am 1. Fehltag entschuldigen.

– Schriftliche Entschuldigungen müssen bis zum 3. Tag nach Abwesenheit nachgereicht werden.

– Verpasste Klassenarbeiten und Leistungserhebungen müssen in der 7. h nach Absprache nachgeholt werden.

Verstöße gegen die Regeln des Schulalltags werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) geahndet.

Regeln für den Unterricht*

Vorbereitung

  1. Der Unterrichtsraum wird nur mit Erlaubnis der Lehrkraft betreten und verlassen.
  2. Jacken werden an der Garderobe angehangen.
  3. In der Pause werden die Arbeitsmaterialien ausgepackt.
  4. Der Lehrertisch und Lehrmaterialien sind tabu.
  5. Vergessene Arbeitsmaterialien / Hausaufgaben werden vor dem Klingelzeichen gemeldet.
  6. Auf eine angemessene, ruhige Atmosphäre wird geachtet.
  7. Handys und Smartwatches:
    1. Werden ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt, 
    2. Schultasche bedeutet nicht in Körpernähe oder Kleidungsstücken.

Beginn der Stunde, Klingelzeichen

  1. Selbstständig wird aufgestanden. 
  2. Hinter dem Stuhl stehend wird…
  3. … still auf die Begrüßung durch die Lehrkraft gewartet.
  4. Erst nach der Anweisung durch die Lehrkraft wird Platz genommen.

Verhalten während der Stunde

  1. Trinken im Unterricht:
    1. Wird still durch das Zeichen ✌🏻 an die Lehrkraft angefragt,
    2. Die Lehrkraft signalisiert durch ein Kopfzeichen die Entscheidung.
    3. Getränke und Lebensmittel werden in der Schultasche aufbewahrt.
  2. Toilettengang:
    1. Wird still durch das Zeichen🤞🏻an die Lehrkraft angefragt,
    2. Während der ersten und letzten 10 min sind WC Gänge organisatorisch nicht möglich.
    3. Das Handy wird auf den Lehrertisch gelegt.
  3. Respekt und Aufmerksamkeit:
    1. Es spricht nur die Lehrkraft oder eine Schülerin / ein Schüler.
    2. Es wird sich gemeldet. Zwischenrufe sind Störungen und sind zu unterlassen.
    3. In Gruppenphasen werden Störungen anderer Gruppen vermieden, es wird leise gearbeitet.
    4. Niemand schreit im Unterrichtsraum.
    5. In den Schulfluren wird auf absolute Ruhe geachtet.
  4. Körpersprache:
    1. Die Füße bleiben auf dem Boden, der Kopf bleibt in der Luft.
    2. Wir gehen freundlich miteinander um. Unangemessenes Verhalten ist eine Störung.

Lernwerkstatt, Schwierigkeiten, Gemeinschaft, Auszeit:

  1. Jeder hat die Pflicht und das Recht, Teil einer Lerngemeinschaft zu sein.
  2. Jeder hat das Recht, Fragen zum Unterricht stellen zu dürfen.
  3. Es ist normal, dass wir uns gegenseitig helfen.
  4. Persönliche Dinge werden nicht entwendet oder im Raum eingesetzt (Deos, Sprays, etc.)
  5. Der Besuch der Lernwerkstatt muss mit der Lehrkraft geplant werden.
  6. Bei Verstößen gegen die Regeln informiert die Lehrkraft die Eltern und kann den Auszeitraum anweisen.
  7. Bei wiederholten oder gravierenden Verstößen erfolgt ein Anlass zur Besorgnis oder eine Maßnahme:
    • Zusätzliche Stunde, APS-Training, Wiedergutmachung, Ausschluss von AGs, Reflektionsgespräch

Ende der Stunde:

  1. Die Lehrkraft beendet den Unterricht, eventuelle Störungen verlängern die Stunde (Nachspielzeit).
  2. Der Raum wird erst nach Check durch die Lehrkraft verlassen (Stühle, Tische, Sauberkeit).
Regeln für den Pausenhof*

Beschlussvorlage

*Alle Regeln sind im Schulgebäude einsehbar.

Es gelten die Regeln des Jugendschutzes:

Es gilt darüber hinaus ein Verbot von hochdosierten Koffeindrinks: